Die Gemeinde hat die baupolizeiliche Aufgabe, den Standort eines Neubaus mittels Schnurgerüstabnahme zu verifizieren. Die Gemeinde delegiert diese Aufgabe in der Regel an den Nachführungsgeometer.
Mit der Abnahme des Schnurgerüstes gilt das Bauvorhaben rechtlich als begonnen. Im Auftrag der Bauherrschaft bzw. der Gemeinde führen wir Schnurgerüstabnahmen durch.
Mit der Abnahme des Schnurgerüstes gilt das Bauvorhaben rechtlich als begonnen. Im Auftrag der Bauherrschaft bzw. der Gemeinde führen wir Schnurgerüstabnahmen durch.
Dienstleistung
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Georeferenzierung bzw. Berechnung der Projektpunkte des Neubaus (u.a. auch Bereitstellung von Koordinaten für Absteckungen bauseits)
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Überprüfung mit Situationsplan zu Baugesuch (Grenzabstände)
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Absteckung bzw. Kontrolle des Schnurgerüstes (Nägel auf Broschen); Baukontrolle der Schalungen bzw. des Rohbaus bei fortgeschrittenem Bau
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Absteckung bzw. Kontrolle von Bezugshöhen
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Dokumentation und Bestätigung z.Hd. der Gemeinde und des Auftraggebers
Vorteile
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Nutzen von Synergien durch weitere Vermessungsdienstleistungen der bbp geomatik ag wie z.B. Terrainaufnahmen, Bauprofilabsteckungen, Baufixpunktnetze, Überwachungsmessungen etc.
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Etablierte Kontakte zu den Baupolizei-Behörden
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Aktueller Datensatz der amtlichen Vermessung als Referenzdaten direkt verfügbar
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Kenntnisse des lokalen Vermessungswerkes
Die Gemeinde hat die baupolizeiliche Aufgabe, den Standort eines Neubaus mittels Schnurgerüstabnahme zu verifizieren. Die Gemeinde delegiert diese Aufgabe in der Regel an den Nachführungsgeometer.
Mit der Abnahme des Schnurgerüstes gilt das Bauvorhaben rechtlich als begonnen. Im Auftrag der Bauherrschaft bzw. der Gemeinde führen wir Schnurgerüstabnahmen durch.
Mit der Abnahme des Schnurgerüstes gilt das Bauvorhaben rechtlich als begonnen. Im Auftrag der Bauherrschaft bzw. der Gemeinde führen wir Schnurgerüstabnahmen durch.
Kontakt
Severin Hohl
+41 31 970 30 25