Neuvermessung Oberbalm Los 5

Teile der amtlichen Vermessung in der Gemeinde Seftigen stammen noch aus dem vorletzten Jahrhundert und sind vom Bund erst provisorisch anerkannt, da diese Vermessung den Anforderungen der Rechtssicherheit nicht genügt.
Mit der Durchführung sogenannter Ersterhebungen werden abgegrenzte Gebiete (Lose) neu vermessen und definitiv anerkannt. Die Gemeinde Seftigen hat sich entschieden,
mit der Ersterhebung Los 3 die amtliche Vermessung des letzten Teilgebietes auf den neusten Stand zu bringen. Es wird das Verfahren mit vereinfachter Vermarkungsrevision angewendet.

Ansprechpersonen

Nicolà Sarott

René Gander

Übersicht

  ·  
T +41 31 950 95 95
  ·  
bpp@geozen.ch