Dienstleistungen

Ersterhebung und Erneuerung

Als Ersterhebung (EE) gilt das Bearbeiten von nicht vermessenen Gebieten, Gebieten mit provisorisch anerkannten Vermessungen bzw. mit Vermessungen, die gemäss den vor 1919 geltenden Vorschriften erstellt wurden.

Eine Erneuerung (EN) dagegen beinhaltet die Umarbeitung beziehungsweise Ergänzung einer definitiv anerkannten Vermessung, um sie den gegenwärtigen Vorschriften anzupassen.
Dienstleistung
administrative und technische Durchführung von EE / EN
Zusammenarbeit mit div. Ämtern (AGI, LANAT, OIK etc.)
Unterstützung der Gemeinde in ihren Aufgaben (Erstellen von Informationsbriefen, Kostenverteilern, Organisation Planauflage etc.)
Vorteile
Finanzielle Einsparungen in der laufenden Nachführung der Amtlichen Vermessung
Beseitigung von Rechtsunsicherheiten basierend auf alten Vermarkungs- und Vermessungsakten
Effizienz- und Zuverlässigkeitssteigerung bei baupolizeilichen Kontrollen
Als Ersterhebung (EE) gilt das Bearbeiten von nicht vermessenen Gebieten, Gebieten mit provisorisch anerkannten Vermessungen bzw. mit Vermessungen, die gemäss den vor 1919 geltenden Vorschriften erstellt wurden.

Eine Erneuerung (EN) dagegen beinhaltet die Umarbeitung beziehungsweise Ergänzung einer definitiv anerkannten Vermessung, um sie den gegenwärtigen Vorschriften anzupassen.
Kontakt
René Gander
+41 31 970 30 18
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T +41 31 950 95 95
  ·  
bpp@geozen.ch